Änderung der Schiedsgerichtsordnung – Veröffentlichung Schiedsgerichtsentscheidungen | FDP https://www.fdp.de/74-bpt/antrag/aenderung-der-schiedsgerichtsordnung-veroeffentlichung-schiedsgerichtsentscheidungen?antragsbuch=8689
Veröffentlichung unterbleibt, wenn die Rechte der Verfahrensbeteiligten das Interesse der Partei – Ausnahmemöglichkeit ist nötig, da die grundsätzliche Veröffentlichungsbefugnis der Partei – heute nicht explizit geregelte Abwägung zwischen dem Veröffentlichungsinteresse der Partei
Veröffentlichung unterbleibt, wenn die Rechte der Verfahrensbeteiligten das Interesse der Partei