Dein Suchergebnis zum Thema: Künstliche Intelligenz

Wake-up-Call: Wie wir die öffentliche Verwaltung jetzt endlich digitalisieren müssen! | FDP

https://www.fdp.de/antrag/wake-call-wie-wir-die-oeffentliche-verwaltung-jetzt-endlich-digitalisieren-muessen?antragsbuch=10249

Wake-up-Call: Wie wir die öffentliche Verwaltung jetzt endlich digitalisieren müssen! Die Digitalisierung der Verwaltung birgt gewaltige Potentiale für Bürgerinnenund Bürger, Unternehmen sowie die Behörden selbst. Obwohl in den vergangenenJahrzehnten signifikante Investitionen getätigt wurden, ist der Fortschritt inder Umsetzung dieser digitalen Transformation nach wie vor schleppend. Dieszeigt sich im Vergleich mit den europäischen Nachbarländern, etwa im EU-Berichtüber den Index der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft. Einer der Hauptgründehierfür ist die komplexe Struktur der deutschen Verwaltungslandschaft. DesWeiteren fehlt es an einer einheitlichen und klar definierten technischenStrategie, die nicht nur die Bereitstellung digitaler Angebote für dieBürgerinnen und Bürger umfasst, sondern auch die Konzeption einer IT-Architekturfür die gesamte öffentliche Verwaltung berücksichtigt. Diese Architektur solltesich an den Zielen Effizienz, Skalierbarkeit und Benutzerfreundlichkeitausrichten. Hinzu kommt, dass die bestehenden Zuständigkeiten, die tief in denföderalen Strukturen verwurzelt sind, im Kontext der Digitalisierung eherhinderlich als förderlich sind. Die dadurch entstehenden fragmentierten Ansätzeund die damit verbundene Komplexität führen zu einer zunehmendenReformunfähigkeit aus sich selbst heraus. Darüber hinaus ist vielerorts eineAbhängigkeit von einer begrenzten Anzahl von IT-Dienstleistern entstanden, waswiederum eine Oligopolbildung in diesem Sektor begünstigt hat. Zudem ist esentscheidend, in der Umsetzung der Digitalstrategie Deutschlands für mehrTransparenz zu sorgen. Dies bedeutet nicht nur eine klarere Kommunikation undKoordination zwischen dem Bund, den Bundesländern und den Kommunen, sondern auchdie aktive Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Es ist wesentlich, dass alleStakeholder von den kleinsten Kommunalverwaltungen bis hin zu den Endnutzern deröffentlichen Dienste in den Prozess einbezogen werden, um ein Verständnis fürdie Ziele, Herausforderungen und Fortschritte in der Digitalisierung zuentwickeln. Um den Herausforderungen einer zunehmend vernetzten digitalen Welt gerecht zuwerden und Deutschlands Position als wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort inder Zukunft zu sichern, ist eine grundlegende Neuausrichtung derDigitalstrategie für die öffentliche Verwaltung erforderlich. Diesetechnologische Neuausrichtung sollte sich an erfolgreichen Methoden undStrategien orientieren, wie sie von Unternehmen und anderen Nationen zurBewältigung vergleichbarer Herausforderungen genutzt werden. Daher ist es nun ander Zeit, umzudenken und den historisch bedingten IT-architektonischenSonderweg Deutschlands zu überwinden. Dieser Sonderweg hat seine Wurzeln inüberholten gesetzlichen Rahmenbedingungen, fehlenden oder überholten Standardssowie einer Arbeitsverteilung, die den aktuellen digitalen Anforderungen nichtmehr gerecht wird. Daher fordert die FDP einen fundamentalen Strategiewechsel in unseren digitalenVerwaltungsstrukturen, der sich am Vorbild der Dresdner Forderungen orientiertund auf eine stärkere Zentralisierung von Prozessen und Systemen abzielt, dienicht nur den Schutz persönlicher Daten, sondern auch die Sicherheit der IT-Systeme verstärkt. Es müssen neue Wege der digitalen Zusammenarbeit zwischen denAufgabenbereichen der Kommunen, Länder und des Bundes definiert werden, um dieKomplexität der Zuständigkeiten und des föderalen Systems zu verringern. DasZiel besteht darin, eine IT-Basisinfrastruktur zu entwickeln, die einheitliche,moderne Standards und Schnittstellen für Bund, Länder und Kommunen nach dem“Digital-Only“-Prinzip bereitstellt. Diese Infrastruktur wird neben einergrundlegenden Datenbasis auch einheitliche IT-Lösungen anbieten. Dabei wird denLändern und Kommunen gleichzeitig die Möglichkeit geboten, eigene IT-Lösungenpassend zu Schnittstellen der IT-Basisinfrastruktur zu entwickeln. DiesesVorgehen soll dabei die verfassungsrechtliche Organisationshoheit der Länder undKommunen (Art. 28 GG) sicherstellen. Gleichzeitig gilt es, laufende Projekte aufdie neue Strategie abzustimmen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten undden Wert der bisherigen Arbeiten zu erhalten. Bereits in den vergangenen Jahrenwurden erste strukturelle Schritte unternommen, insbesondere mit der Gründungdes IT-Planungsrates und der FITKO (Föderale IT-Kooperation). Diese Initiativensollen weiter ausgebaut werden, während gleichzeitig im Rahmen derZentralisierung andere Strukturen abgebaut werden, um Doppelstrukturen undredundante Lösungen zu vermeiden. Für diesen fundamentalen Strategiewechsel appelliert die FDP an die anderendemokratischen Parteien zu einer gemeinsamen, parteiübergreifenden Lösung zugelangen, um ohne den Ballast parteipolitischer Profilierung gemeinsam einelangfristige Strategie übergreifend und über Legislaturperioden undMehrheitswechsel hinaus umsetzen zu können. Nur mit einem solchen “Deutschlandpakt”zwischen den demokratischen Parteien kann die Digitalisierung des Staatesgelingen! Verwaltung Ende-zu-Ende digitalisieren Die optimale Nutzung vorhandener Daten ist ein Schlüssel für eineleistungsfähige und zukunftsorientierte Verwaltung. Nach dem „Once-Only-Prinzip“sollen Daten nicht immer wieder neu angegeben werden müssen, wenn der Staat sieschon bereits an anderer Stelle erhoben hat. Bei demRegistermodernisierungsgesetz (RegMoG) für natürliche Personen wird einbehördenübergreifendes Identitätsmanagement mithilfe derSteueridentifikationsnummer aufgebaut. Ziel ist es, dass bereits vorhandeneDaten und Nachweise selbstständig über die verteilten Register im Rahmen vonOnline-Anträgen abgerufen werden können. Das OZG 2.0 sieht vor, alleVerwaltungsleistungen mit medienbruchfreien Ende-zu-Ende-Prozessen zuermöglichen. Die gegenwärtige angestrebte IT-Zielarchitektur derRegistermodernisierung, die durch eine übermäßige Komplexität auffällt, zeigtbedenkliche technische Mängel in Bezug auf Flexibilität, Kosteneffizienz undSkalierbarkeit auf. Diese Mängel stellen ein ernsthaftes Hindernis für dasErreichen der Ziele einer effizienten und automatisierten digitalen Verwaltungdar. Unsere Forderungen: Die FDP setzt sich für einen zielarchitektonischen Strategiewechsel ein:weg von der Registermodernisierung hin zum Register-Domänen-Modell(RegDoM). Anstelle einer dezentralen Aufsplittung sollte vermehrt auf einezentrale Konsolidierung der Register gesetzt werden. Das RegDoM sieht dieEinrichtung generischer, domänenspezifischer zentraler Register vor, dievon der FITKO entwickelt und von neu geschaffenen Kompetenzzentren aufBund- und Länderebene betrieben werden. In diesem Modell fungiert dieBundesebene als zentrales Gateway, das den technischen Zugang zu denverschiedenen Domänen, zum Beispiel Renten, NPA/eID, Steuern usw., bereitstellt. DasZiel ist es, eine verwaltungsübergreifende Schnittstelle zu entwickeln, dienach dem Plattformprinzip funktioniert und die verschiedenen Registermiteinander verbindet. Die Aufteilung und Zuweisung der Domänen erfolgt ingemeinsamer Abstimmung über den Bundesrat. Mit Unterstützung desNormenkontrollrats und der FITKO werden die Kompetenzzentren an derEntwicklung eines „Goldenen Standards“ sowie neuer digitalerVerwaltungsprozesse für ihre jeweiligen Bereiche arbeiten. Das Ziel diesesStandards ist es, sämtliche wichtigen Informationen in einem konsistentenund möglichst einheitlichen Format zu sammeln, um darauf aufbauend dieProzesse effektiver zu definieren. Dies soll das gegenwärtige Problemlösen, dass zum Beispiel in den verschiedenen Melderegistern die Datenuneinheitlich erfasst werden und dadurch die verschiedene Systeme nichtmiteinander sprechen können, was wiederum dazu führt, dass Prozesse nichtoptimal von Anfang bis Ende reibungslos digital ablaufen können. Registerführenden Stellen wird die Freiheit eingeräumt, eigenständig zuentscheiden, wann sie dem domänenspezifischen Register beitreten möchten(Opt-in-Verfahren). Dies erlaubt es Verwaltungsstellen, nach eigenemErmessen und in einem selbstbestimmten Tempo dem Register beizutreten undvon den darauf basierenden technischen und organisatorischen Lösungen zu profitieren.Entscheidet sich eine Stelle gegen einen Beitritt,verpflichtet sie sich, zur Harmonisierung von Prozessen, Schnittstellen undDatenstrukturen die notwendigen Standards der Kompetenzzentren zuübernehmen und eine Schnittstelle für die synchrone Datenabfragebereitzustellen. Bereits heute bestehende IT-Lösungen sollen nachMöglichkeit weiter genutzt werden. Die FITKO wird Werkzeuge zur Verfügungstellen, um vorhandene Lösungen anzuschließen und zu integrieren. Das OZG 2.0 soll so angepasst werden, dass jede neue IT-Lösung, die nachdem „Eine für Alle“-Prinzip (EfA) entwickelt wird, mit dem „GoldenenStandard“ der Domänen kompatibel sein muss. Dadurch erhalten Länder undKommunen die Möglichkeit, fertige Lösungen über einen One-Stop-Shop zu erwerben.Dies ermöglicht es den Kommunen, sich auf ihre Kernarbeitinnerhalb der Gemeinden zu konzentrieren und gleichzeitig von effizienten,zentral bereitgestellten IT-Lösungen zu profitieren. Für spezielle,kommunenspezifische Anforderungen besteht weiterhin die Option, über dieSchnittstellen der Kompetenzzentren (ggf. über Fit-Connect) eigeneEntwicklungen zu betreiben. So kann jede Kommune individuell entscheiden,ob sie auf zentral entwickelte Lösungen zurückgreift oder eigene,maßgeschneiderte Anwendungen entwickelt, um ihren spezifischen Bedürfnissengerecht zu werden. Kommunen sollten sich an den Kosten für den Betrieb und die langfristigeWeiterentwicklung von genutzten EfA-Lösungen beteiligen. Dies setzt jedochPlanungssicherheit voraus. Daher müssen die Kosten für Kommunen transparenteinsehbar sein. Es bedarf einer Kontrollinstanz für neu entwickelte EfA-Lösungen. In derVergangenheit wurden aufwendige Entwicklungen betrieben, die jedoch nichtnachnutzbar sind für Kommunen, weil verschiedene Standards nichteingehalten wurden. Für kleinere Vorreiter-Kommunen ist die Entwicklung von EfA-Lösungen oftunattraktiv, da dies mit Mehrkosten verbunden ist und das Risiko besteht,dass es keine Nachnutzer gibt, die sich an den Kosten beteiligen. Um denKommunen mehr Planungssicherheit zu bieten, soll eine zeitlich begrenzteFörderung von EfA-Lösung mit hohem Nachnutzerpotenzial eingeführt werden.Die zeitliche Begrenzung dieser Förderung zielt darauf ab, schnell weitereNutzer zu akquirieren. Dadurch sollen die anfänglich hohen Kosten aufmehrere Nachnutzer verteilt werden, was die Akzeptanz von EfA-Lösungen erleichtert. Um den erforderlichen rechtlichen Handlungsrahmen für das RegDoM zuetablieren, ist die Ausarbeitung eines Staatsvertrages vorgesehen. Diesersoll in Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen entwickelt werden,um umfassende einheitliche Vorgaben zu schaffen. Zusätzlich soll für Daten,die der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung unterliegen, eine Regelungentwickelt werden, die die Aufgabenverteilung anhand der Datensouveränitätund nicht des Speicherorts definiert. Datenanbieter müssen zu jedemZeitpunkt die Kontrolle über die eigenen Daten haben und festlegen können,wer und unter welchen Bedingungen Zugriff erhält. Die Datensouveränitätsollte den föderalen Aufbau Deutschlands spiegeln und berücksichtigt, dassdie Zuständigkeit für verschiedene Datenentitäten auf zahlreicheVerwaltungsstellen verteilt und somit dezentral organisiert ist. Für diesenAnsatz kann man sich am Beispiel des schweizerischen Ökosystem DataHubDiese Veränderung zielt darauf ab, die fragmentierteDatenverteilung zu minimieren und somit die Entwicklung effizientererSysteme zu ermöglichen. Im Gegensatz zur Registermodernisierung würde der RegDoM-Ansatz esermöglichen, Verwaltungsleistungen mittels einer offenen, einheitlichenSchnittstelle (API) anzubieten. Dies ermöglicht eine effiziente undnahtlose Automatisierung der Dienstleistungen ohne Medienbrüche, von derbesonders der private Sektor profitieren würde.  Um die verfassungsrechtlich bedenkliche Verwendung derSteueridentifikationsnummer als Identifikationsnummer in den Registern zuersetzen, ist langfristig vorgesehen, diese durch domänenspezifische IDs zuersetzen (Vorbild Österreich). Diese IDs sollen über Hashverfahrengeneriert werden, die nicht-rückführbare Referenzen erstellen. Dieübergreifenden Referenzen aller Domänen sollen in einer zentralenNavigationstabelle gespeichert werden, wobei strenge datenschutzrechtlicheAuflagen eingehalten werden müssen. Die Kompetenzzentren nutzenunterschiedliche Hash-Verfahren und werden dazu verpflichtet, diesesVerfahren in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren, um die Sicherheit derDaten zu gewährleisten. Ein Datencockpit informiert die Bürgerinnen und Bürger transparent über denMigrationsstatus ihrer Daten. Die FDP betont, dass aufgrund derinformationellen Selbstbestimmung des Individuums die Datenhoheit immer beiden Bürgerinnen und Bürgern liegen muss. Um dies zu gewährleisten, solljeder Zugriff auf die Daten der Bürgerinnen und Bürger in einem Daten-Cockpit protokolliert werden und nachvollziehbar sein. Für jedeDatenverarbeitung durch eine öffentliche Stelle muss zwingend eineRechtsgrundlage vorliegen. Anwendungen, die bereits zentral betrieben oder entwickelt werden(Basisdienste), wie beispielsweise die BundID sollen weiter gefördert undin das RegDoM-Konzept integriert werden.  Das RegDoM soll gemäß der EU-Verordnung 2018/1724 an das europäische Once-Only-Technical System (EU-OOTS) angebunden werden, um den technischenAustausch von Nachweisen mit anderen EU-Ländern zu ermöglichen. Effizienz durch moderne technische Standards Die Implementierung moderner technischer Standards in der Verwaltung spielt eineentscheidende Rolle bei der Digitalisierung. Standards fungieren als dasRückgrat effizienter IT-Systeme, indem sie eine gemeinsame Sprache und klareRichtlinien bieten, die für eine reibungslose Interoperabilität und Sicherheitunerlässlich sind. Das Fehlen von Standardisierung in der Verwaltung wird oftvon Bedarfsträgern identifiziert, die in ihrer täglichen Arbeit auf aktuelleProbleme oder Ineffizienzen stoßen, die auf das Fehlen einheitlicher Standardszurückzuführen sind. Einer der Hauptgründe für den Mangel an umfassendenStandards in der öffentlichen Verwaltung ist die geringe Priorisierung seitensder Entscheidungsträger, die sich einem erheblichen Druck zur schnellenDigitalisierung gegenübersehen. Häufig entscheiden sie sich für eine rascheEinführung von Lösungen, um kurzfristige Erfolge, oft bis zur nächstenWahlperiode, vorweisen zu können. Aufgrund des Drucks zur schnellenDigitalisierung werden IT-Lösungen häufig entweder ohne die Anwendung vonStandards entwickelt, was zu hohen Folgekosten führt, oder es wird auf veralteteTechnologiestandards zurückgegriffen, weil niemand die Kapazitäten hat, neue zuentwickeln, die den aktuellen Anforderungen gerecht werden. Unsere Forderungen:  Die FDP erkennt die hohe Priorität von Standards als wesentliche Grundlagefür das Erreichen unserer Ziele an. Es wird vorgeschlagen, dieStandardisierungsagenda so anzupassen, dass dauerhaft aktive TechnicalDesign Authority-Arbeitsgruppen unter der Koordination derKoordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) etabliert werden. DieseGruppen werden sich fortlaufend mit der Entwicklung neuer Standardsbeschäftigen, anstatt lediglich auf Bedarfsträger zu reagieren. Die Fehlerder Registermodernisierung haben deutlich gemacht, dass unsere Verwaltungveraltete Standards nutzt, weil es an Alternativen fehlt. Um eine solcheSituation und das Fehlen von neuen Standards in Zukunft zu vermeiden, istes essenziell, dass wir kontinuierlich neue Standards entwickeln. Die KoSITsoll als eigenständige Einheit innerhalb der FITKO agieren und durch dasBSI unterstützt werden. Um die Zusammenarbeit zwischen Behörden und privaten Initiativen zuverbessern, ist geplant, Standards zukünftig auf der „Open CoDE“-Plattformder Verwaltung zu veröffentlichen und gemeinschaftlich zu entwickeln. DiesePlattform dient als ein zentraler Ort, an dem Standards und Richtlinienoffen zugänglich gemacht werden, um Transparenz und gemeinsame Entwicklungzu fördern. Es braucht eine konsequente Vereinheitlichung der Rechtsbegriffe. DerNormenkontrollrat hat darauf hingewiesen, dass in verschiedenen Registerndieselben Begriffe teilweise unterschiedlich verwendet werden. Dahersollen die neu eingerichteten Kompetenzzentren gemeinsam an derEntwicklung eines einheitlichen Glossars für die Verwaltung arbeiten.Dieses Glossar soll nicht nur für eine sprachliche Standardisierung sorgen,sondern auch als technische Basis für die Datenbankfelder-Benennung. Stärkung der Cybersicherheit Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spielt einezentrale Rolle in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Es fungiert als einenationale Cyber-Sicherheitsbehörde und ist verantwortlich für die Entwicklungvon Sicherheitsstandards in der Informationstechnik sowie für die Abwehr vonCyber-Bedrohungen. Obwohl das IT-Sicherheitsgesetz (ITSIG) und das Gesetz überdas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) umfassendeRegelungen zur Informationssicherheit auf Bundesebene und für kritischeInfrastrukturen in verschiedenen Sektoren bieten, fehlen auf Landesebene oftentsprechend festgelegte Sicherheitsstandards. Diese Regelungslücke in der IT-Sicherheitsinfrastruktur hat zu einer steigenden Anzahl erfolgreicherHackerangriffe auf kommunale Verwaltungen geführt. Viele Kommunen sind mit denkomplexen Anforderungen der Cybersecurity überfordert, da sie oft nicht über dienotwendigen Ressourcen, das Fachwissen oder die technologischen Mittel verfügen,um sich effektiv gegen solche Bedrohungen zu schützen. Auch der Mangel an IT-Fachkräften stellt für die Kommunen wie die öffentlichen Verwaltungen ein großesProblem dar, die zudem noch mit privatwirtschaftlichen Unternehmen mit deutlichattraktiveren Arbeitsbedingungen um das wenige Personal konkurrieren. Unsere Forderungen: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik muss eineunabhängige Behörde werden, die nicht länger dem Bundesinnenministeriumunterstellt ist, um Interessenskonflikte mit Sicherheitsbehörden zuverhindern und so die IT-Sicherheit strukturell zu stärken. Zum Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger sollen, neben dem Bundesamtfür Sicherheit in der Informationstechnik als zentralerCybersicherheitsstelle, Einrichtungen in den Ländern für die Sicherheit inder Informationstechnik eingesetzt werden. Diese Institutionen würdenentscheidend zur Stärkung der Cybersicherheit auf Landesebene und vor allemauf kommunaler Ebene beitragen, indem sie IT-Sicherheitsstandards, vorzugsweisebasierend auf denen des BSI, sowie notwendige Ressourcen und Unterstützung bereitstellen.Um einen umfassenderen Überblick überCybersicherheitsbedrohungen zu gewinnen, wird eine enge Zusammenarbeitzwischen den verschiedenen Landesämtern und dem BSI befürwortet. Durch dieStärkung der Sicherheitsmaßnahmen und den Aufbau einer koordiniertenVerteidigungsstrategie auch auf Landesebene kann effektiver Schutz für diesensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden.  Darüber hinaus sollten Bug-Bounty-Programme eingeführt werden, um Anreizefür White-Hat-Hacker zu schaffen. Diese Hacker werden finanziell entlohnt,wenn sie im Rahmen des Responsible-Disclosure-Verfahrens unbekannte IT-Sicherheitslücken aufdecken und an die betroffenen Stellen melden. Dabeimüssen solche Programme von Bund und Ländern finanziell so ausgestaltetwerden, dass sich die Prämien an den marktüblichen Preisen von Exploits orientieren. Förderung der technologischen Souveränität Die zunehmende Abhängigkeit des Staates von großen nicht-europäischen Tech-Konzernen stellt eine Bedrohung für die technologische Souveränität Deutschlandsdar. Um diese Abhängigkeit zu verringern, gibt es verschiedene Lösungen. Zumeinen sollten im Rahmen der Wirtschaftsförderung europäische Tech-Start-ups undDigital-Unternehmen unterstützt werden. Zum anderen sollte der Staat aber auchgenerell unabhängiger von kommerziellen Anbietern werden und eigene digitaleInfrastruktur aufbauen. Das umfasst sowohl den Aufbau und eigenständigen Betriebeiner IT-Basisinfrastruktur wie der Bundescloud in eigenen Rechenzentren, denAufbau eigenen Fachpersonals in öffentlicher Anstellung als auch die Nutzung vonOpen-Source-Software. Open-Source-Software ist eine Art von Software, die fürjeden zugänglich und frei verfügbar ist. Mit Open-Source-Software können dieVerwaltung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängiger von einzelnenAnbietern oder Ländern werden, die proprietäre Software anbieten. Dies reduziertdas Risiko eines Vendor Lock-Ins, bei dem die Verwaltung an eine bestimmteSoftware gebunden ist und hohe Kosten oder Lizenzgebühren zahlen muss. Außerdemkann die Software flexibel an individuelle Bedürfnisse und Prozesse angepasstwerden und steht dann auch anderen Behörden, Unternehmen und Privatpersonen zurVerfügung. Open-Source-Software fördert darüber hinaus die Transparenz undWettbewerbsfähigkeit der Verwaltungen im digitalen Zeitalter. Der Bund und dieLänder sollten daher den Einsatz und die Weiterentwicklung von Open-Source-Software in der Verwaltung fördern und unterstützen, um ihre digitaleSouveränität zu stärken. Unsere Forderungen: Die Basisinfrastruktur basierend auf dem RegDoM-Modell soll in derBundescloud betrieben werden. Dabei ist es essentiell, dass die Bundescloudvollständig in staatlichem Eigentum liegt, das heißt in staatseigenenRechenzentren betrieben wird, um so in den Kernaufgaben des Staatesunabhängig von kommerziellen Anbietern und anderen Staaten zu sein. Um IT-Expertinnen und IT-Experten für den Staat und in öffentlicherAnstellung zu gewinnen und dadurch unabhängiger von kommerziellen IT-Dienstleistern und Beratungen zu werden, müssen die staatlichenVergütungsstrukturen angepasst werden. Denkbar ist zum Beispiel dieEinführung einer Besoldungsgruppe für technisches Personal(Besoldungsgruppe T). Außerdem sollen Bund und Länder die berufliche undakademische Ausbildung von IT-Fachkräften forcieren und finanziellunterstützen. Behörden sollten ihre Ausschreibungsverfahren dahingehend weiterentwickeln,anstatt einer Softwarelizenz eine digitale und prozessuale Komplettlösungfür ein bestimmtes Verwaltungsproblem auszuschreiben. Das schließt dannauch die Wartung, Pflege und den Betrieb der Software ein und begünstigtdamit ganzheitliche und zukunftsfähige Lösungen, die in der Regel auf Open-Source-Software basieren werden. Dabei sollte es so gestaltet sein, dasskeine Benachteiligung kleinerer und mittlerer Unternehmen stattfindet, umunseren deutschen Mittelstand angemessen zu berücksichtigen. Durchtransparente und gerechte Vergabekriterien wird ein fairer Wettbewerbsichergestellt, der Innovation und lokale Wirtschaftskreisläufe stärkt. Ineinem ersten Schritt soll dieses neue Ausschreibungsverfahren für neuanzuschaffende Software gelten, mittelfristig sollen dann auch bestehendeLizenzen für proprietäre Software durch Open-Source-Alternativen ersetzt werden.Um einen erfolgreichen und nachhaltigen Umstieg auf Open-Source-Software zu ermöglichen, sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deröffentlichen Einrichtungen regelmäßig mit dem Umgang von neuer undbestehender Open-Source-Software geschult werden. Der Bund und die Länder müssen sich verstärkt an der Weiterentwicklung vonOpen-Source-Software beteiligen. Dies sollte vor allem durch finanzielleFörderprogramme geschehen, wie es sie zum Beispiel mit dem SovereignTechnology Fund bereits gibt. Zusätzlich sollten Behörden dieWeiterentwicklung von Open-Source-Software durch fachliche Beiträge bereichern. Zudem ist es unser Ziel, die Entstehung und Entwicklung von FOSS-Gemeinschaften (Free and Open Source Software) aktiv zu fördern und zuunterstützen, wie es beispielsweise schon mit dem Zentrum für DigitaleSouveränität (ZenDiS) geschieht. Außerdem soll darauf hingewirkt werden,dass Open-Source-Entwicklungen als Ehrenamt anerkannt werden. Des Weiterensollen der Bund und die Länder ein Programm für sogenannte Open-Source-Sabbaticals einführen, bei denen Softwareentwicklerinnen und -entwicklerfür ihren freiwilligen Verzicht auf ihre Berufstätigkeit für einenbestimmten Zeitraum finanziell vom Bund und den Ländern entschädigt werden,weil sie in der Zeit Software für die Allgemeinheit entwickeln. Agilität und Innovation in der öffentlichenVerwaltung Verwaltungen sind in der Regel durch strikt hierarchische Strukturengekennzeichnet, die eine klare Kontrollkette vom obersten Management bishinunter zu den operativen Ebenen aufweisen. Diese Organisationsform führt oftzu einer siloartigen Struktur, in der verschiedene Abteilungen isoliertvoneinander agieren und wenig Anreiz für übergreifende Zusammenarbeit besteht.Die Kommunikation verläuft meist vertikal, was die horizontaleInformationsweitergabe zwischen den Abteilungen erschwert. Zudem ist dieArbeitsweise durch eine starke Regelgebundenheit und formale Prozessecharakterisiert, was Flexibilität und schnelle Anpassung an Veränderungenlimitiert. In der deutschen Verwaltung liegt der Schwerpunkt überwiegend auf derBewältigung alltäglicher Aufgaben — eine Situation, die sowohl auf die nochnicht umfassend realisierte Digitalisierung, den Fachkräftemangel als auch aufeine ausufernde Bürokratie zurückzuführen ist. Dies führt dazu, dass nur wenigRaum für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen oder neuer Konzeptebleibt. Hinzu kommt, dass erfolgreiche Innovationsinitiativen aufgrund desMangels eines koordinierten Austausches zwischen den Kommunen nur eine begrenzteVerbreitung findet. Unsere Forderungen: Um Deutschland im Bereich der digitalen Verwaltung zum Innovationstreiberzu machen, reicht es nicht aus, sich lediglich auf die Aufarbeitungvergangener Defizite zu konzentrieren. Im Zeitalter der KünstlichenIntelligenz kann der Einsatz neuer technischer innovativer Ideen alsKatalysator für eine grundlegende Effizienzsteigerung in der Verwaltung wirken.Das schließt auch organisationale und strukturelle Reformen indeutschen Amtsstuben ein. Bund und Länder sollten Mechanismen zur Förderungder horizontalen Informationsweitergabe zwischen den Abteilungen eineröffentlichen Verwaltung sowie behördenübergreifend einführen und flexibleArbeitsprozesse einführen, um schnell auf Veränderungen reagieren zukönnen. Vor diesem Hintergrund sollten öffentliche Verwaltungen auf moderneFührungs- und Steuerungsmodelle wechseln, wie sie agile Unternehmen in derWirtschaft bereits seit Jahren verwenden. Das setzt auch von denVerwaltungsangestellten eine neue Offenheit und Flexibilität voraus, dieangesichts der rapiden Veränderungen in der Gesellschaft erwartet werdenkönnen. Umgekehrt sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einChange Management begleitet werden, in denen ihre Wünsche und Bedenkenernst genommen werden und Neues mit Unterstützungsangeboten vermitteltwird. Öffentliche IT-Projekte sollten in einem agilen Setup durchgeführt werden,sodass möglichst schnell ein sogenanntes Minimum Viable Product (MVP) live gehenkann, anhand dessen die Behörde lernen kann, wie die neue Softwarelösungfunktioniert und sich in die bestehenden Prozesse und Strukturenintegrieren lässt. Wichtig ist, das MVP auch als solches zu kennzeichnenund zu kommunizieren, welche Features bereits vorhanden und welche noch inPlanung sind. Anschließend soll das MVP auf Basis des Feedbacks vonVerwaltungsangestellten, Bürgerinnen und Bürgern und weiteren Stakeholdernoffen und ehrlich evaluiert und weiterentwickelt werden. Bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen sollen nicht bestehendeProzesse vom Medium Papier auf digitale Medien überführt werden, sondern essoll ein vollständiges Redesign der Prozesse stattfinden, in dem derveränderten Situation im digitalen Zeitalter vor dem Hintergrund der neuentechnischen Möglichkeiten, der User Experience (Nutzerfreundlichkeit,Zugänglichkeit, Barrierefreiheit) sowie einer Verschlankung vonbürokratischen Verfahren Rechnung getragen wird. Dabei sollen obsoletebürokratische Vorschriften abgeschafft werden. Es ist entscheidend, dassdie digitalen Angebote des Staates sich durch Benutzerfreundlichkeit,Zugänglichkeit und eine Ausrichtung auf die tatsächlichen Bedürfnisse derNutzerinnen und Nutzer ausrichtet. Es genügt nicht, vorhandeneVerwaltungsdokumente einfach online zugänglich zu machen und dies alsDigitalisierung zu bezeichnen. Vielmehr erfordert es eine tiefgreifende, anden Nutzerinnen und Nutzern orientierte Transformation der staatlichendigitalen Dienstleistungen. Des Weiteren setzt sich die FDP für die Einführung eines Innovationslaborsinnerhalb der FITKO-Strukturen ein, das als eigenständige zentrale Einheitexperimentelle Projekte vorantreibt, ohne dabei an übliche bürokratischeEinschränkungen gebunden zu sein. Solche „Sandboxes“, die häufig in IT-Firmen eingesetzt werden, dienen dazu, Innovationen zu fördern, währendRisiken und Auswirkungen sorgfältig überwacht werden. Dies ermöglicht es,schnell auf neue Herausforderungen zu reagieren, kreative Lösungen zuerproben und die Potentiale neuer Technologien oder Arbeitsweisen effektivzu testen. Das Innovationslabor berichtet dann dem IT-Planungsrat mit demZiel, potentielle Projekte zu identifizieren, von denen die Verwaltung inDeutschland profitieren könnte. Transparenz, Offenheit und Teilhabe Generell ist es für die Bürgerinnen und Bürger eine Herausforderung, sich überden Fortschritt der Digitalisierung in der deutschen Verwaltung zu informieren,da Informationen oder auch technische Dokumentationen entweder gar nicht odererst mit erheblicher Verzögerung veröffentlicht werden. Der IT-Planungsrattrifft sich dreimal jährlich, doch deren Sitzungen sind für die Öffentlichkeitnicht zugänglich. Bis auf die veröffentlichten Beschlüsse bleiben weitereDetails zu diesen Treffen unzugänglich. Möglichkeiten zur Teilhabe gibt es fürdie Zivilgesellschaft sowie Verwaltungsangestellte als Endnutzerinnen und -nutzer bisher nicht. Unsere Forderungen:  Die FDP fordert mehr Transparenz und Offenheit in der Ausgestaltung derDigitalisierung des Staates, denn nur mit einer gelungenen Einbindung derGesellschaft kann diese Mammutaufgabe sinnvoll und zukunftsorientiertbewerkstelligt werden. Dazu sollen alle relevanten Protokolle undUnterlagen der Sitzungen des IT-Planungsrates und der FITKOschnellstmöglich im Nachgang der Sitzungen veröffentlicht werden.  Zudem sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger, zivilgesellschaftlicheOrganisationen sowie Verwaltungsangestellte aus allen Bereichen deröffentlichen Verwaltungen und vor allem der Kommunen als Nutzerinnen undNutzer sowie Betroffene der Digitalisierung des Staates in neuenBeteiligungsformate eingebunden werden. Zum Beispiel könnten Sitzungen desIT-Planungsrats oder Konsultationen zu einzelnen Vorhaben öffentlichdurchgeführt werden. Einmal jährlich könnte die FITKO auf dem Digital-Gipfel einen Bericht über die aktuellen Fortschritte und Bemühungen zurEtablierung einer zentralen IT-Architektur präsentieren. Idealerweisewerden alle Initiativen für mehr Transparenz, Offenheit und Teilhabe aufeiner öffentlich zugänglichen Online-Plattform gebündelt angeboten. Die FDP ist fest davon überzeugt, dass nur eine vollautomatisierteVerwaltung, die Behördengänge auf ein absolutes Minimum reduziert, imbesten Interesse der Bürgerinnen und Bürger ist. Unser vorrangiges Ziel istes daher, die IT-Architektur so zu standardisieren und zu integrieren, dassdie verschiedenen Systeme nahtlos miteinander kommunizieren können. DieMehrheit der Verwaltungsaufgaben sollten mühelos über Smartphones mit Hilfevon KI-Agenten erledigt werden können. Dabei lassen wir uns vor der Visiondes Staates als proaktiven Dienstleister leiten. Begründung:Trotz signifikanter Investitionen in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, bleibt der Fortschritt im Vergleich zu anderen europäischen Ländern enttäuschend. Dies ist größtenteils auf die komplexe Struktur der deutschen Verwaltungslandschaft und das Fehlen einer gemeinsamen Strategie zwischen Bund, Ländern und Kommunen zurückzuführen. Strategiewechsel: Der Antrag fordert eine grundlegende Neuausrichtung der Digitalstrategie. Diese sollte sich an erfolgreichen Methoden anderer Nationen orientieren, um den historisch bedingten, IT-architektonischen Sonderweg Deutschlands zu überwinden. Verbesserte Zusammenarbeit: Es wird eine stärkere Zentralisierung von Prozessen und Registern gefordert, um die Effizienz zu steigern und Datensicherheit zu erhöhen. Neue Wege der digitalen Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Ländern und dem Bund sollen definiert werden. Registermodernisierung: Der Antrag plädiert für eine Abkehr von der aktuellen Registermodernisierung hin zu einem Register-Domänen-Modell (RegDoM), das eine effizientere und einheitlichere Datenverwaltung ermöglichen soll. Derzeit werden die Register größtenteils dezentral geführt, und dies soll in Zukunft geändert werden. Datenschutz und Transparenz: Es wird betont, dass die Datenhoheit bei den Bürgern liegen muss und alle Zugriffe auf Bürgerdaten transparent und nachvollziehbar sein sollen. Standards und Cybersicherheit: Die Entwicklung moderner technischer Standards und stärkere Maßnahmen zur Cybersicherheit sind wesentliche Bestandteile des Antrags. Technologische Unabhängigkeit: Der Antrag zielt darauf ab, die Abhängigkeit von nicht-europäischen Technologieanbietern zu reduzieren und fördert die Nutzung von Open-Source-Software. Agilität und Innovation: Es wird eine flexiblere und innovativere Gestaltung der Verwaltungsstrukturen angestrebt, um schneller auf Veränderungen reagieren zu können. Bürgerbeteiligung: Der Antrag fordert mehr Transparenz und Offenheit in der Digitalisierung, mit stärkerer Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Prozess. Ziel: Das Hauptziel ist es, die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung effizienter, sicherer und in der Vision eines proaktiven Staates zu gestalten, um Deutschlands Position als wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort zu sichern und die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz kann der Einsatz