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Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen | evz.de

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Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (Small Claims) eignet sich bei grenzüberschreitenden Fällen mit einem Streitwert bis 5.000 Euro. Das Verfahren ist kostengünstiger und schneller als ein Klageverfahren und ohne anwaltliche Hilfe möglich.
Bei Problemen mit einem Unternehmen aus Dänemark, Island, Norwegen oder dem Vereinigten

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