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Jugendhilfe im Strafverfahren

https://www.erkrath.de/Bildung-Soziales/Gesellschaft/Jugend/Jugendhilfe-im-Strafverfahren/

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 20 Jahre), die eine Anklage zugestellt bekommen haben oder die ein Strafverfahren erwartet, zuständig. Sie ist ein gesetzlich vorgeschriebenes, kostenloses Beratungsangebot. Die Inanspruchnahme ist freiwillig.
wir Stellung zu den persönlichen Verhältnissen und machen

Jugendhilfe im Strafverfahren

https://www.erkrath.de/Bildung-Soziales/Gesellschaft/Jugend/Jugendhilfe-im-Strafverfahren/?La=1

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 20 Jahre), die eine Anklage zugestellt bekommen haben oder die ein Strafverfahren erwartet, zuständig. Sie ist ein gesetzlich vorgeschriebenes, kostenloses Beratungsangebot. Die Inanspruchnahme ist freiwillig.
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