Ratsbürgerentscheid zur Neanderhöhe kann kommen https://www.erkrath.de/index.php?ModID=7&FID=2871.23082.1&object=tx%7C2871.23082.1
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Vermarktung der Neanderhöhe abgelehnt. Die Frage, ob das Gewerbegebiet an der Neanderhöhe nur in Form des Erbbaurechts vermarktet werden soll, kann demnach nun final durch die Erkratherinnen und Erkrather in einem Bürgerentscheid geklärt werden.
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