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Haushaltsoptimierungskonzept (HOK)

https://www.erkrath.de/Rathaus-Politik/Stadt/Finanzen-und-Steuern/Planung-und-Abschl%C3%BCsse/Haushaltsoptimierungskonzept/?La=1

Mit der Genehmigung des Haushaltes 2022 hat der Rat der Stadt Erkrath die Erarbeitung eines freiwilligen Haushaltsoptimierungskonzeptes (kurz: HOK) beschlossen. Darin sollen Verfahrensvorschläge für einen baldmöglichsten Haushaltsausgleich erarbeitet und anschließend dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) vorgelegt werden. Dieser steuert zugleich den Prozess. Begleitet wird das Verfahren durch die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC.
hierauf stellt PwC die Ausgangslage der Stadt Erkrath dar

Haushaltsoptimierungskonzept (HOK)

https://www.erkrath.de/Rathaus-Politik/Stadt/Finanzen-und-Steuern/Planung-und-Abschl%C3%BCsse/Haushaltsoptimierungskonzept/

Mit der Genehmigung des Haushaltes 2022 hat der Rat der Stadt Erkrath die Erarbeitung eines freiwilligen Haushaltsoptimierungskonzeptes (kurz: HOK) beschlossen. Darin sollen Verfahrensvorschläge für einen baldmöglichsten Haushaltsausgleich erarbeitet und anschließend dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) vorgelegt werden. Dieser steuert zugleich den Prozess. Begleitet wird das Verfahren durch die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC.
hierauf stellt PwC die Ausgangslage der Stadt Erkrath dar

Zugangseröffnung zur elektronischen Kommunikation

https://www.erkrath.de/index.php?ModID=7&FID=2871.1563.1&object=tx%7C2871.1563.1

Die Stadt Erkrath bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung. Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 12 Absatz 1 Nummer 3a Kommunalabgabengesetz NRW in Verbindung mit § 87a der Abgabenordnung.
per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar