Zugangseröffnung zur elektronischen Kommunikation https://www.erkrath.de/index.php?ModID=7&FID=2871.1563.1&object=tx%7C2871.1563.1
Die Stadt Erkrath bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung. Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 12 Absatz 1 Nummer 3a Kommunalabgabengesetz NRW in Verbindung mit § 87a der Abgabenordnung.
per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar