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Fütterungsverbot für Wildtiere beachten

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Nicht nur im Winter unterstützen einige Menschen die heimische Tierwelt bei der Futtersuche, auch über das Jahr verteilt, gibt es die ein oder andere Futterspende – allerdings sind hierbei bestimmte Regeln zu beachten, da die Fütterung von Wildtieren im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten ist. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf heimische Tiere wie Tauben, Enten und Gänse, sondern auch auf zugewanderte Arten wie Nilgänse, wilde Halsbandsittiche sowie Bisam- bzw. Biberratten. Durch die Fütterung verlassen die Tiere ihr eigentliches Quartier, gewöhnen sich an den Menschen und verbreiten sich so schneller. Auch kann das nicht artgerechte Füttern negative Folgen für das Tierwohl haben.
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