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Hinweise des Entwässerungsbetriebes zur Richtlinie zur Härtefallregelung bei der grundstücksbezogenen Abwasserentsorgung (Grundstücke mit abflusslosen Gruben) zum Schutze der Fließgewässer und des Grundwassers | Erfurt.de

https://www.erfurt.de/ef/de/service/aktuelles/am/2013/116952.html

In Erfurt galt seit 1993 eine einheitliche Abwassergebühr. Diese wurde (bisher) für alle Abwasserkunden erhoben und zwar unabhängig davon, ob das zu entsorgende Grundstück bereits über einen
Betrieb der abflusslosen Abwassersammelgrube nahezu die komplette Menge des bezogenen Trinkwasser