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Öffentliche Erinnerung / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Ausschreibungen-Bekanntmachungen/Bekanntmachungen/%C3%96ffentliche-Erinnerung.php?object=tx%2C3296.5&ModID=7&FID=3302.4308.1&NavID=1981.157&La=1

Es wird an die Begleichung der Grundstücksabgaben, Gewerbesteuern und Hundesteu­ern, die am 15.05.2022 fällig waren, erinnert. Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab Fälligkeit müssen Rückstände dieser Art unter Geltendma­chung von Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten beigetrieben werden. Elmshorn, 23.05.2022 Stadt Elmshorn Der Bürgermeister als Vollstreckungsbehörde -Stadtkasse-
Eine Bekanntmachung über die Zeitung entfällt seitdem

Öffentliche Erinnerung – Grundstücksabgaben, Gewerbesteuer und Hundesteuer (15.02.2024) / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Ausschreibungen-Bekanntmachungen/Bekanntmachungen/%C3%96ffentliche-Erinnerung-Grundst%C3%BCcksabgaben-Gewerbesteuer-und-Hundesteuer-15-02-2024-.php?object=tx%2C3296.5&ModID=7&FID=3302.8304.1&NavID=1981.157&La=1

Es wird an die Begleichung der Grundstücksabgaben, Gewerbesteuern und Hundesteuern, die am 15.02.2024 fällig waren, erinnert. Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab Fälligkeit müssen Rückstände dieser Art unter Geltendmachung von Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten beigetrieben werden. Elmshorn, 23.02.2024 Stadt Elmshorn Der Oberbürgermeister als Vollstreckungsbehörde -Stadtkasse-
Eine Bekanntmachung über die Zeitung entfällt seitdem