Öffentliche Erinnerung – Grundstücksabgaben und Hundesteuer (01.07.2023) / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Ausschreibungen-Bekanntmachungen/Bekanntmachungen/%C3%96ffentliche-Erinnerung-Grundst%C3%BCcksabgaben-und-Hundesteuer-01-07-2023-.php?object=tx%2C3296.5&ModID=7&FID=3302.7070.1&NavID=1981.157&La=1
Es wird an die Begleichung der Grundstücksabgaben und Hundesteuern, die am 01.07.2023 fällig waren, erinnert. Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab Fälligkeit müssen Rückstände dieser Art unter Geltendmachung von Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten beigetrieben werden. Elmshorn, 11.07.2023 Stadt Elmshorn Der Oberbürgermeister als Vollstreckungsbehörde -Stadtkasse-
Eine Bekanntmachung über die Zeitung entfällt seitdem