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Bekanntmachung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages – 2. Nachtragsvereinbarung / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Ausschreibungen-Bekanntmachungen/Bekanntmachungen/Bekanntmachung-eines-%C3%B6ffentlich-rechtlichen-Vertrages-2-Nachtragsvereinbarung.php?object=tx%2C3296.5&ModID=7&FID=3302.5847.1&NavID=1981.157&La=1

Die 2. Nachtragsvereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten des Amtes Elmshorn-Land auf die Stadt Elmshorn vom 21.12.2022 wird hiermit bekannt gemacht.
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Bekanntmachung: Satzung Klimaschutzfonds / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Ausschreibungen-Bekanntmachungen/Bekanntmachungen/Bekanntmachung-Satzung-Klimaschutzfonds.php?object=tx%2C3296.5&ModID=7&FID=3302.3542.1&NavID=1981.157&La=1

Die Satzung Klimaschutzfonds der Stadt Elmshorn vom 14.12.2021 wird hiermit bekanntgemacht. Die Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Elmshorn, den 22.12.2021 Stadt Elmshorn Der Bürgermeister Hinweis Die genannte Satzung der Stadt Elmshorn, Klimaschutzfonds, kann in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15-17, Zimmer 311, eingesehen werden. Nähere Informationen zur Bekanntmachung können bei der folgenden Ansprechperson eingeholt werden:
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Öffentliche Erinnerung – Grundstücksabgaben, Gewerbesteuer und Hundesteuer (15.08.2023) / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Ausschreibungen-Bekanntmachungen/Bekanntmachungen/%C3%96ffentliche-Erinnerung-Grundst%C3%BCcksabgaben-Gewerbesteuer-und-Hundesteuer-15-08-2023-.php?object=tx%2C3296.5&ModID=7&FID=3302.7270.1&NavID=1981.157&La=1

Es wird an die Begleichung der Grundstücksabgaben, Gewerbesteuern und Hundesteuern, die am 15.08.2023 fällig waren, erinnert. Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab Fälligkeit müssen Rückstände dieser Art unter Geltendmachung von Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten beigetrieben werden. Elmshorn, 23.08.2023 Stadt Elmshorn Der Bürgermeister als Vollstreckungsbehörde -Stadtkasse-
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Öffentliche Erinnerung – Grundstücksabgaben, Gewerbesteuer und Hundesteuer (15.11.2022) / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Ausschreibungen-Bekanntmachungen/Bekanntmachungen/%C3%96ffentliche-Erinnerung-Grundst%C3%BCcksabgaben-Gewerbesteuer-und-Hundesteuer-15-11-2022.php?object=tx%2C3296.5&ModID=7&FID=3302.5539.1&NavID=1981.157&La=1

Es wird an die Begleichung der Grundstücksabgaben, Gewerbesteuern und Hundesteuern, die am 15.11.2022 fällig waren, erinnert. Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab Fälligkeit müssen Rückstände dieser Art unter Geltendmachung von Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten beigetrieben werden. Elmshorn, 23.11.2022 Stadt Elmshorn Der Bürgermeister als Vollstreckungsbehörde -Stadtkasse-
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