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Öffentliche Erinnerung – Grundstücksabgaben, Gewerbesteuer und Hundesteuer (15.05.2024) / Stadt Elmshorn

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Es wird an die Begleichung der Grundstücksabgaben, Gewerbesteuern und Hundesteuern, die am 15.05.2024 fällig waren, erinnert. Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab Fälligkeit müssen Rückstände dieser Art unter Geltendmachung von Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten beigetrieben werden. Elmshorn, 23.05.2024 Stadt Elmshorn Der Oberbürgermeister als Vollstreckungsbehörde -Stadtkasse-
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