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Informationen nach Artikeln 13, 14, und 21 der Europäischen
Kulturgutschutzgesetz für die Ausfuhr in Mitgliedstaaten der Europäischen
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liefern bereits versteuertes Bier gewerblich in andere europäische
Im Fall Nummer 2 und Nummer 3 trifft die Europäische
Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen
deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen
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