Zuwanderungsgesetz – EKD https://www.ekd.de/010914_st_zuwanderungsgesetz.htm
Unmöglichkeit der Abschiebung kein objektivierbares Kriterium dar
Unmöglichkeit der Abschiebung kein objektivierbares Kriterium dar
für eine soziale und ethische Handlungsorientierung dar
Zuwanderung stellt dann eine positive Einflußgröße dar
geregelte Form des bürgerschaftlichen Engagements dar
allgemeinen Dienstpflicht betonen, sie stelle ein Konzept dar
Governance-Architektur stellt sich als vielfältiges System dar
Schüler entwickeln eine Kirchenführung per Chatbot auf dem Smartphone für die St. Katharinenkirche in Hamburg. Das Chatbot-Projekt „hellokatharinen“, wurde mit dem „Andere Zeiten“-Missionspreis ausgezeichnet.
religionsphilosophische Themen im Blick auf aktuelle Probleme dar
Kann der Kirchenaustritt ein Kündigungsgrund sein? Und welche Konsequenzen hat er bei einem kirchlichen Arbeitgeber? Das erfahren Sie hier.
stellt somit grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar
theoretische Legitimation von Wissenwollen und Neugierde dar
Einbringung zum Schwerpunktthema der Synode 2019 „Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens“ von Renke Brahms, Friedensbeauftragter der EKD
September in Wittenberg dar, auf der wir uns genannte