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Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen | Landeshauptstadt Dresden

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Jede Person, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem Eintrag im Personenstandsregister übereinstimmt, kann beim Standesamt erklären, dass dieser Eintrag geändert werden soll. Dabei müssen auch die neuen Vornamen angegeben werden, die zukünftig verwendet werden sollen. Diese Vornamen müssen zum gewählten Geschlechtseintrag passen.
Eine Anmeldung per Telefon ist nicht möglich.