5000 Euro Geldstrafe für den SSV Ulm https://www.dfb.de/news/detail/5000-euro-geldstrafe-fuer-den-ssv-ulm-262668
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 5000 Euro belegt.
Anhänger von der Tribüne sowie durch die geöffneten Tore