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Einordnung der „Bundesnotbremse“ für die Jugend(verbands

https://www.dbjr.de/artikel/einordnung-der-bundesnotbremse-fuer-die-jugendverbandsarbeit

Aufgrund der vielfältigen Anfragen zur Wirkung der sogenannten Bundesnotbremse (korrekt: § 28b Infektionsschutzgesetz – Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen) auf die Jugend(verbands)arbeit und ihr Verhältnis zu den Maßnahmen der Länder und Kommunen, hier ein paar Hinweise zur Einordnung:
Corona 25.05.2021 Einordnung der „Bundesnotbremse“ für