Betrieb von Geldspielgeräten und Spielautomaten – Stadt Dachau https://www.dachau.de/rathaus/aemter/aemter-und-abteilungen/hauptamt/buergerbuero/erlaubnis-zum-betrieb-von-geldspielgeraeten-und-spielautomaten.html
Das Bürgerbüro der Stadt Dachau ist für die Entscheidung über gewerberechtliche Erlaubnisse nach § 33c und § 33i GewO zuständig.
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