Betrieb von Geldspielgeräten und Spielautomaten – Stadt Dachau https://www.dachau.de/rathaus/aemter/aemter-und-abteilungen/hauptamt/buergerbuero/erlaubnis-zum-betrieb-von-geldspielgeraeten-und-spielautomaten.html
Das Bürgerbüro der Stadt Dachau ist für die Entscheidung über gewerberechtliche Erlaubnisse nach § 33c und § 33i GewO zuständig.
Gewerbeordnung (GewO); § 24 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV); Art. 9 Ausführungsgesetz Bayern