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Christian Schmidt – Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

https://www.christian-schmidt.de/lokal_1_1_141_Vereinfachung-und-Aufstockung-der-Ueberbrueckungshilfe-III.html

Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller geht es für unsere Wirtschaft wieder bergauf. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19. Januar 2021 sind erneut ein weiterer Kraftakt und verlangen weiter-hin Disziplin im Interesse un-ser aller Gesundheit wie auch der Wirtschaft.  Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen werden spürbar erhöht. Zugleich werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich verschlankt und vereinfacht.  Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten wird der Einzel-handel unterstützt. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygiene-konzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Mo-dernisierung als Kostenposition geltend machen, z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.    
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