Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz – Listenführung https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/wie-laeuft-ein-indizierungsverfahren-ab/listenfuehrung
Das Jugendschutzgesetz verpflichtet die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, die Liste jugendgefährdender Medien zu führen.
Weise erfolgen kann, dass durch die Bezeichnung für Kinder