Deutscher Bundestag – Bettina Lugk https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/L/lugk_bettina-1045892?subview=na
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Der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ hat am Sonntag, 14. Januar 2024, Bundestagspräsidentin Bärbel Bas neun Empfehlungen vorgestellt. Das Gremium fordert unter anderem kostenfreies Mittagessen für alle Kinder als Schlüssel für Bildungschancen und Gesundheit, eine verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel, eine transparente Darstellung der Lebensbedingungen und Herkunft von Tieren und eine Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls sowie eine gesunde, ausgewogene und angepasste Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Reha-, Senioren- und sonstigen Pflegeeinrichtungen. Außerdem wurde sich für eine Altersgrenze für Energydrinks und mehr Personal für Lebensmittelkontrollen sowie Transparenz der Ergebnisse ausgesprochen.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzblatt I Seite 1) Artikel 17 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Artikel 17a (1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, dass für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17), soweit es das Recht gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden. Artikel 45c (1) Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuss, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt. (2) Die Befugnisse des Ausschusses zur Überprüfung von Beschwerden regelt ein Bundesgesetz.
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