Deutscher Bundestag – Bundestag stimmt mit Grundgesetzänderung für Finanzhilfen an die Länder https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw48-de-grundgesetz-580812
Der Bund soll künftig Länder und Kommunen im Bildungsbereich sowie beim sozialen Wohnungsbau umfassender mit Finanzhilfen unterstützen können. Entsprechende Änderungen der Finanzverfassung des Grundgesetzes zur Änderung der Artikel 104c, 104d, 125c und 143e des Grundgesetzes verabschiedete der Bu…
Berthold Wigger vom Karlsruher Institut für Technologie