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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?nn=4352768

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
Behandlungszahlen haben, indem sie künftig einen Großteil der Vergütung

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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?nn=4352768&selectedTab=section-21

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
Behandlungszahlen haben, indem sie künftig einen Großteil der Vergütung

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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?nn=4352768&selectedTab=section-24

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
Behandlungszahlen haben, indem sie künftig einen Großteil der Vergütung

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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?nn=4352768&selectedTab=section-23

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
Behandlungszahlen haben, indem sie künftig einen Großteil der Vergütung

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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?selectedTab=section-9

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Postreform

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/09.html?nn=4352768

Ausschüsse empfehlen Zustimmung Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Begleitende Entschließung für mehr Beschäftigungsschutz Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, eine begleitende Entschließung zu fassen. In dieser begrüßt er die Bemühungen, mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz die Arbeitsbedingungen im Postsektor zu verbessern, weist aber darauf hin, dass es weiterer Anstrengungen zum Schutz der Beschäftigten bedürfe. Er schlägt einige Maßnahmen vor, wie ein Verbot von Nachunternehmerketten für Transport und Auslieferung, die Schaffung gesetzlicher Regelungen, dass Auftragnehmer ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Bedingungen einsetzen sowie die Aushändigung eines Arbeitsvertrages ab dem ersten Arbeitstag.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?nn=4352768&selectedTab=section-15

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
Behandlungszahlen haben, indem sie künftig einen Großteil der Vergütung

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https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?nn=4352768&selectedTab=section-17

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
Behandlungszahlen haben, indem sie künftig einen Großteil der Vergütung

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https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?selectedTab=section-15

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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