Konträre Ausschussempfehlungen Der federführende Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz spricht sich gegen die Zustimmung aus. Aufwand für die Landwirtschaft vermeiden Für den Fall, dass das Gesetz eine Zustimmung im Plenum erhält, schlägt der Agrarausschuss eine begleitende Entschließung vor. Darin fordert er eine Ausnahme zur Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht für langsamfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, um insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe Vertragsänderungen, Arbeitsaufwand und Kosten zu vermeiden. Bereits heute sei der Verkehrsopferschutz gewährleistet, da fast alle Halter von Arbeitsmaschinen und Staplern über Betriebs- oder Privathaftpflichtversicherungen verfügten und subsidiär die Verkehrsopferhilfe eintrete. Unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten sei die im Gesetz vorgesehene Regelung unverhältnismäßig – und zur Umsetzung der EU-Vorgaben auch nicht erforderlich. Welchen Empfehlungen das Plenum folgt, entscheidet sich am 2. Februar 2024.
Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools