Zustimmung nur mit Änderungen Der federführende Verkehrsausschuss, der Innen- und der Umweltausschuss empfehlen dem Plenum, der Verordnung nur unter der Bedingung mehrerer Änderungen zuzustimmen: Vision Zero verankern Die Forderungen der verschiedenen Ausschüsse betreffen unter anderem die Anordnung von Tempo-30-Strecken und Ladezonen, Beschränkungen oder Verboten für die Benutzung bestimmter Straßen sowie Ausnahmen für einzelne Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten vom Abschaltverbot für Notbremsassistenzsystemen. Zudem müsse das Ziel der so genannten Vision Zero (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) ausdrücklich in der StVO verankert werden. Kritische Entschließung Verkehrs- und Innenausschuss empfehlen dem Bundesrat zudem, eine begleitende Entschließung zu fassen. In dieser soll der Bundesrat unter anderem kritisieren, dass die Verordnung neue unbestimmte Rechtsbegriffe einführt, die weiterer Klärung bedürfen. Dies müsse zeitnah über Ergänzungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift geschehen. Zustimmung zum Straßenverkehrsgesetz empfohlen Zu dem zugrundeliegenden Straßenverkehrsgesetz (vgl. TOP11 a) empfiehlt der Verkehrsausschuss dem Bundesrat die unveränderte Zustimmung. Am 24. November 2023 entscheidet das Plenum, welchen Empfehlungen es folgt.
Beschluss Video Beschluss Bundesrat stimmt Vergütung