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Bundesrat – 1034. Sitzung am 16. Juni 2023 – Pflegeversicherung

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/23/1034/02.html?nn=20090740

Fachausschuss empfiehlt Billigung und Entschließung Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt, das Gesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren zu billigen. Gesamtreform der Notfallversorgung erforderlich Außerdem soll der Bundesrat eine begleitende Entschließung fassen, in der er betont, dass er eine Reform der Notfallversorgung für dringend erforderlich hält, deren Ziel es ist, die Patientinnen und Patienten in die geeignete und medizinisch richtige Versorgungsebene zu steuern und die Krankenhäuser zu entlasten. Personen ohne sofortigen medizinischen Handlungsbedarf sollten die ambulante vertragsärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, die für die Sicherstellung der Notfallversorgung in diesen Fällen verantwortlich ist. Vor diesem Hintergrund bemängelt der Gesundheitsausschuss, dass der Bundestag ohne jede Vorbefassung mit den Ländern mit dem vorliegenden Gesetz eine Regelung verabschiedet hat, die diesen Zielen entgegenlaufe. Es werde vielmehr ein Anreiz geschaffen, die Notfallstrukturen der Krankenhäuser jederzeit in Anspruch zu nehmen, obwohl kein sofortiger Behandlungsbedarf besteht. Der Bundesrat soll die Bundesregierung daher auffordern, die ohne Beteiligung der Länder getroffene Regelung im Rahmen einer schlüssigen und unter enger Beteiligung der Länder zu entwickelnden Gesamtreform der Notfallversorgung zu revidieren und die Verantwortung des vertragsärztlichen Bereichs für ambulant behandelbare Notfälle zu stärken. Am 16. Juni 2023 entscheidet das Plenum, ob es den Empfehlungen folgt.
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