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Bundesrat – 1034. Sitzung am 16. Juni 2023 – Pflegeversicherung

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/23/1034/02.html?nn=20090740

Fachausschuss empfiehlt Billigung und Entschließung Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt, das Gesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren zu billigen. Gesamtreform der Notfallversorgung erforderlich Außerdem soll der Bundesrat eine begleitende Entschließung fassen, in der er betont, dass er eine Reform der Notfallversorgung für dringend erforderlich hält, deren Ziel es ist, die Patientinnen und Patienten in die geeignete und medizinisch richtige Versorgungsebene zu steuern und die Krankenhäuser zu entlasten. Personen ohne sofortigen medizinischen Handlungsbedarf sollten die ambulante vertragsärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, die für die Sicherstellung der Notfallversorgung in diesen Fällen verantwortlich ist. Vor diesem Hintergrund bemängelt der Gesundheitsausschuss, dass der Bundestag ohne jede Vorbefassung mit den Ländern mit dem vorliegenden Gesetz eine Regelung verabschiedet hat, die diesen Zielen entgegenlaufe. Es werde vielmehr ein Anreiz geschaffen, die Notfallstrukturen der Krankenhäuser jederzeit in Anspruch zu nehmen, obwohl kein sofortiger Behandlungsbedarf besteht. Der Bundesrat soll die Bundesregierung daher auffordern, die ohne Beteiligung der Länder getroffene Regelung im Rahmen einer schlüssigen und unter enger Beteiligung der Länder zu entwickelnden Gesamtreform der Notfallversorgung zu revidieren und die Verantwortung des vertragsärztlichen Bereichs für ambulant behandelbare Notfälle zu stärken. Am 16. Juni 2023 entscheidet das Plenum, ob es den Empfehlungen folgt.
Vergütung bei Springerpools Zudem fordert Bayern eine

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Bundesrat – 1041. Sitzung am 2. Februar 2024 – Antisemitismus

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1041/21.html?nn=20777060

Unterschiedliche Ausschussvoten Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, einige Änderungen am Entschließungstext vorzunehmen. So möchte der Rechtsausschuss die Forderung nach einem Bekenntnis zum Existenzrecht Israels bei Einbürgerungsverfahren streichen, da sich das Staatsangehörigkeitsgesetz gerade im parlamentarischen Verfahren befinde (vgl. TOP 6) und nicht gleich weiterer Änderungsbedarf angemeldet werden solle. Der Innenausschuss bittet dagegen um Prüfung, ob Einstellungen, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten, stärker als bisher einbürgerungsschädlich wirken sollten. Welche der Empfehlungen im Plenum mehrheitsfähig ist, entscheidet sich am 2. Februar 2024.
Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools

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