Bundesrat – Suche – Tabakkennzeichnung https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/974/03.html?nn=4732016
Vermittlungsverfahren empfohlen Der Agrar-und Verbraucherschutzausschuss möchte die Zuständigkeiten über ein Vermittlungsverfahren ändern lassen: nicht die Marktüberwachungsbehörden der Länder, sondern die Zoll- und Finanzbehörden des Bundes sollen künftig die Einhaltung der neuen Vorschriften des Rückverfolgungssystems überwachen. Schmuggelbekämpfung ist Sache des Zolls Das Rückverfolgbarkeitssystem dient der Unterbindung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen und soll Steuerbetrug aufdecken, betont der Ausschuss. Hierfür seien die Zollbehörden zuständig. Sie verfügten über die erforderliche Sach- und Fachnähe, da sie bereits die Steuerzeichen überprüfen. Außerdem hätten sie weitreichende polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Befugnisse. Es handele sich auch nicht um Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der die Zuständigkeit der Länderbehörden auslösen würde.
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