Ausschüsse empfehlen zahlreiche Änderungen Die Ausschüsse haben dem Plenum umfangreiche und teilweise kritische Empfehlungen vorgelegt. Der Innenausschuss verlangt weitere Einschränkungen bei der Erteilung der Ausbildungsduldung: Ausländern, die verdächtigt werden, ein Verbrechen begangen zu haben oder die ausreisepflichtig sind, soll eine Ausbildungsduldung versagt werden. Ähnliches soll auch bei der Beschäftigungsduldung gelten. Ausbildungsduldung: Zusätzliches Arbeiten ermöglichen Zudem spricht sich der Innenausschuss dafür aus, Inhabern einer Ausbildungsduldung zu erlauben, bis zu zehn Stunden zusätzlich in der Woche zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt besser sichern zu können. Weitere Änderungsvorschläge betreffen die Aufhebung der wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 20 Stunden bei der Beschäftigungsduldung und eine mögliche Verlängerung der Vorduldung bei Verzögerungen der Identitätsklärung. Gesetzentwurf bietet keine ausreichende Planungssicherheit Der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik äußern sich zunächst allgemein zu dem Gesetzentwurf. Dabei bedauern sie, dass der Gesetzentwurf für ausbildungs- und einstellungsbereite Arbeitgeber noch keine ausreichende Planungssicherheit bietet. Zielführender wäre es gewesen, die Ausbildungsduldung in einen Aufenthaltstitel umzuwandeln. Die Anforderungen an die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung kritisieren sie als zu hoch. Sie müssten deutlich abgesenkt werden, damit Menschen in Beschäftigung und Ausbildung eine realistische Chance haben, dauerhaft integriert zu werden. Ähnlich äußert sich auch der Ausschuss für Frauen und Jugend. Erforderlich: Umfassendes Einwanderungsgesetzbuch Der Wirtschaftsausschuss fordert darüber hinaus einen sofortigen Abschiebeschutz für Geduldete, die nach Inkrafttreten des Gesetzes die Aussicht haben, einen Duldungs- bzw. Aufenthaltstitel zu erhalten. Außerdem unterstreicht er die Notwendigkeit eines umfassenden Einwanderungsgesetzbuches, um die Zersplitterung im Bereich der Migration und Integration zu beenden. Ausbildungsplatzzusage unnötige Hürde Im Einzelnen machen sowohl der Wirtschaftsausschuss als auch der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik eine Vielzahl von Änderungen geltend. Sie sprechen sich unter anderem dafür aus, das Erfordernis der Ausbildungsplatzzusage vor der Aufnahme der Helfer- und Assistenzausbildungen zu streichen. Die wenigsten Betriebe seien bereit, sich schon zu Beginn der Ausbildung für die gesamte Ausbildungsdauer auf eine Person festzulegen. Helferausbildungen seien vor allem in der Pflege weit verbreitet. Dort herrsche ein akuter Mangel an Arbeitskräften. Die Ausbildungsplatzzusage sei deshalb eine unnötige Belastung für die Betriebe. Außerdem verlangen sie, den Zeitpunkt der Antragstellung für eine Ausbildungsduldung zu korrigieren. Entsprechend der Bewerbungsfristen für Ausbildungsplätze müsse er deutlich vorgezogen werden, um den Ausbildungsbetrieben die nötige Rechtssicherheit zu geben. Beschäftigungsduldung ohne Vorduldung ermöglichen Bei der Beschäftigungsduldung setzen sich beide Ausschüsse dafür ein, die erforderliche Vorduldung zu streichen. Sie solle es der Ausländerbehörde ermöglichen, den Aufenthalt zu beenden. Damit verlängere sie jedoch die Zeit der Rechtsunsicherheit arbeitswilliger Ausländer und auch ihrer Arbeitgeber. In der Folge erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit, dass bereits begonnene Beschäftigungsverhältnisse wieder beendet werden. Ebenfalls zu streichen sei das Kriterium der vorangegangenen 18 monatigen Beschäftigung über eine wöchentliche Mindestarbeitszeit. Diese Anforderung sei bei der Beschäftigungsduldung zu hoch. Der Kulturausschuss sieht vor allem bei der Ausbildungsduldung Änderungsbedarf. Seine Vorschläge zielen in erster Linie darauf ab, die Vorgaben besser auf den Bildungsbereich zuzuschneiden. Das Plenum entscheidet am 15. Februar 2019, welcher der einzelnen Empfehlungen es folgt.
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