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Bundesrat – 1041. Sitzung am 2. Februar 2024 – Abschiebungen

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1041/07.html?nn=20777060

Konträre Ausschussempfehlungen Der Rechtsausschuss schlägt dem Plenum vor, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er kritisiert die gesetzliche Vorgabe, dass das Gericht bei seiner Entscheidung über die Anordnung von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam einem Betroffenen, der noch nicht anwaltlich vertreten wird, von Amts wegen einen Anwalt als Bevollmächtigten bestellen muss. Zumindest sei diese Bestellung auf das Hauptsacheverfahren zu beschränken – bei einstweiligen Anordnungen sei sie nicht zweckmäßig und würde den Vollzug der Ausreisepflicht erheblich erschweren, warnt der Rechtsausschuss. Billigung Der federführende Innenausschuss und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat hingegen, das Gesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren zu billigen. Zusätzliche Entschließung Alle Ausschüsse schlagen eine zusätzliche Entschließung für den Fall vor, dass der Bundesrat das Gesetz billigt. Der AIS-Ausschuss thematisiert darin die aktuelle gesellschaftliche Debatte um den Umgang mit Geflüchteten und die Voraussetzungen für gelungene Integration – auch in den Arbeitsmarkt. Innen- und Rechtsausschuss äußern Bedenken zur gesetzlichen Vorgabe, Betroffenen bei richterlichen Anordnungen von Abschiebehaft bzw. Ausreisegewahrsam von Amts wegen einen Anwalt zu bestellen. Sie weisen auf Schwierigkeiten in der Vollzugspraxis und auf das unklare Verhältnis zu einer bereits existierenden Norm hin, die in erforderlichen Fällen die Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten regelt. Welchen Empfehlungen der Bundesrat folgt, entscheidet sich am 2. Februar 2024.
unter anderem Entschließungen zur Bekämpfung des Antisemitismus

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