Dein Suchergebnis zum Thema: antisemitismus

Bundesrat – 1040. Sitzung am 15. Dezember 2023 – Virtuelle Justiz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/23/1040/12.html?nn=20774404

Kritik aus dem Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss fordert ein Vermittlungsverfahren zu dem Gesetz, um es grundlegend überarbeiten zu lassen. Grundlegende Bedenken Zwar unterstützt er das Ziel, die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild-und Tonübertragung zu erleichtern. Er äußert jedoch grundlegende Bedenken gegen die einzelnen Vorgaben des Gesetzes, die den Kern des richterlichen Selbstverständnisses berührten und die Verfahrensleitung der Vorsitzenden unangemessen einschränkten. Entscheidungsspielraum des Gerichts Die mündliche Verhandlung als Herzstück eines jeden Gerichtsprozesses sei von herausragender Bedeutung für die Wahrheitsfindung. Die Vorsitzenden müssten daher nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie Videokonferenz einsetzen wollen. Dies stehe nicht in der Dispositionsbefugnis der Parteien. Der Ausschuss kritisiert zudem die vorgesehene Begründungspflicht, wenn ein Gericht den Einsatz von Videotechnik ablehnt. Warnung vor Missbrauch rein virtueller Verhandlungen Auch die Erprobung rein virtueller Verhandlungen, bei denen auch das Gericht per Video zugeschaltet ist, lehnt der Ausschuss ab. Er fordert, am Grundsatz der Saalöffentlichkeit festzuhalten. Sonst sei weder sicher festzustellen, wer an einer Verhandlung teilnimmt, noch seien wirksame sitzungspolizeiliche Maßnahmen möglich. Der Ausschuss warnt davor, dass Video-Verhandlungen abgefilmt und weiterverarbeitet oder veröffentlicht würden, um Äußerungen aus dem Zusammenhang zu reißen und zu missbräuchlichen Zwecken zu verwenden. Wenn die Beteiligten und das Gericht befürchten müssen, dass ihre Äußerungen im Internet für eine unbeschränkte Personenanzahl und einen unbegrenzten Zeitraum verfälscht dargestellt würden, bestehe die Gefahr, dass sich Verfahrensbeteiligte nicht mehr unbefangen verhielten. Zu wenig Zeit Auch das vorgesehene rasche Inkrafttreten ohne Übergangszeit stößt auf Kritik des Ausschusses – insbesondere wegen der großen technischen und personellen Aufwände für den Einsatz von Videotechnik. Ob das Plenum der Empfehlung folgt, entscheidet sich am 15. Dezember 2023.
vorgestellt wurden Initiativen der Länder zum Kampf gegen Antisemitismus

    Kategorien:
  • Wissen
Seite melden