Agrarausschuss möchte noch Änderungen Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz möchte den Anwendungsbereich der Entschließung klarer fassen: Damit soll deutlich werden, dass sich die Forderungen auf den Onlinehandel mit sämtlichen Heimtieren wie Hunden, Katzen, Kaninchen, Hamster, Reptilien u.a. beziehen. Nicht umfasst ist nach der Klarstellung des Ausschusses aber der Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren. Betreiber der Onlineportale mehr in die Pflicht nehmen Außerdem möchte er die Bundesregierung auffordern zu prüfen, ob Betreiberinnen und Betreibern von Onlineportalen verstärkt dazu verpflichtet werden können, Tierschutzverstöße zu verhindern. Sinnvoll wäre nach Ansicht des Ausschusses beispielsweise, dass die Portale Verkaufsangebote nur dann online schalten, wenn die Anbieter bestimmte tierschutzrelevante Nachweise erbringen. Auch sollte darüber nachgedacht werden, Käufern zu ermöglichen, sich bei den Portalen zu melden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass mit dem Tier entgegen dem Angebot etwas nicht in Ordnung ist. Das Plenum entscheidet am 11. Oktober 2019, ob es die Entschließung mit den Änderungsvorschlägen oder unverändert fasst.
Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso