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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Schutz von Mandatsträgern

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/14.html?nn=4352768&selectedTab=section-39

Rechtsausschuss empfiehlt Ergänzung Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Straftatbestand der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern um die Regelung besonders schwerer Fälle zu ergänzen. Ein besonders schwerer Fall soll demnach in der Regel vorliegen, wenn im Rahmen des „politischen Stalkings“ ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Person, eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person vorgenommen wird. Solche Taten gefährdeten in besonderem Maße die Funktionsfähigkeit der rechtsstaatlichen Institutionen, heißt es in der Begründung des Maßgabeantrags. Es soll ebenfalls als besonders schwerer Fall eingestuft werden, wenn zum Nachteil einer Person gehandelt wird, die noch nicht 21 Jahre alt ist. Übergriffe auf diese jungen Menschen machten die Rücksichtslosigkeit der Täter besonders deutlich und seien besonders geeignet, Dritte von der Bereitschaft abrücken zu lassen, sich selbst für ein Amt oder Mandat zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Bundesrat einzubringen.
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https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/14.html?nn=4352768&selectedTab=section-21

Rechtsausschuss empfiehlt Ergänzung Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Straftatbestand der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern um die Regelung besonders schwerer Fälle zu ergänzen. Ein besonders schwerer Fall soll demnach in der Regel vorliegen, wenn im Rahmen des „politischen Stalkings“ ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Person, eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person vorgenommen wird. Solche Taten gefährdeten in besonderem Maße die Funktionsfähigkeit der rechtsstaatlichen Institutionen, heißt es in der Begründung des Maßgabeantrags. Es soll ebenfalls als besonders schwerer Fall eingestuft werden, wenn zum Nachteil einer Person gehandelt wird, die noch nicht 21 Jahre alt ist. Übergriffe auf diese jungen Menschen machten die Rücksichtslosigkeit der Täter besonders deutlich und seien besonders geeignet, Dritte von der Bereitschaft abrücken zu lassen, sich selbst für ein Amt oder Mandat zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Bundesrat einzubringen.
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https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/14.html?nn=4352768&selectedTab=section-20

Rechtsausschuss empfiehlt Ergänzung Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Straftatbestand der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern um die Regelung besonders schwerer Fälle zu ergänzen. Ein besonders schwerer Fall soll demnach in der Regel vorliegen, wenn im Rahmen des „politischen Stalkings“ ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Person, eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person vorgenommen wird. Solche Taten gefährdeten in besonderem Maße die Funktionsfähigkeit der rechtsstaatlichen Institutionen, heißt es in der Begründung des Maßgabeantrags. Es soll ebenfalls als besonders schwerer Fall eingestuft werden, wenn zum Nachteil einer Person gehandelt wird, die noch nicht 21 Jahre alt ist. Übergriffe auf diese jungen Menschen machten die Rücksichtslosigkeit der Täter besonders deutlich und seien besonders geeignet, Dritte von der Bereitschaft abrücken zu lassen, sich selbst für ein Amt oder Mandat zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Bundesrat einzubringen.
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https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/14.html?nn=4352768&selectedTab=section-18

Rechtsausschuss empfiehlt Ergänzung Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Straftatbestand der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern um die Regelung besonders schwerer Fälle zu ergänzen. Ein besonders schwerer Fall soll demnach in der Regel vorliegen, wenn im Rahmen des „politischen Stalkings“ ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Person, eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person vorgenommen wird. Solche Taten gefährdeten in besonderem Maße die Funktionsfähigkeit der rechtsstaatlichen Institutionen, heißt es in der Begründung des Maßgabeantrags. Es soll ebenfalls als besonders schwerer Fall eingestuft werden, wenn zum Nachteil einer Person gehandelt wird, die noch nicht 21 Jahre alt ist. Übergriffe auf diese jungen Menschen machten die Rücksichtslosigkeit der Täter besonders deutlich und seien besonders geeignet, Dritte von der Bereitschaft abrücken zu lassen, sich selbst für ein Amt oder Mandat zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Bundesrat einzubringen.
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https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/14.html?selectedTab=section-9

Rechtsausschuss empfiehlt Ergänzung Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Straftatbestand der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern um die Regelung besonders schwerer Fälle zu ergänzen. Ein besonders schwerer Fall soll demnach in der Regel vorliegen, wenn im Rahmen des „politischen Stalkings“ ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Person, eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person vorgenommen wird. Solche Taten gefährdeten in besonderem Maße die Funktionsfähigkeit der rechtsstaatlichen Institutionen, heißt es in der Begründung des Maßgabeantrags. Es soll ebenfalls als besonders schwerer Fall eingestuft werden, wenn zum Nachteil einer Person gehandelt wird, die noch nicht 21 Jahre alt ist. Übergriffe auf diese jungen Menschen machten die Rücksichtslosigkeit der Täter besonders deutlich und seien besonders geeignet, Dritte von der Bereitschaft abrücken zu lassen, sich selbst für ein Amt oder Mandat zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Bundesrat einzubringen.
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