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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – BAföG

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/04.html?nn=4352768&selectedTab=section-17

Kulturausschuss empfiehlt Billigung Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und das Gesetz somit zu billigen. Der Ausschuss empfiehlt auch, in einer begleitenden Entschließung auf verbleibende Schwachstellen des Gesetzes hinzuweisen. So sei beispielsweise ein Unterschied des Bedarfs bei BAföG-Bezug und bei Bürgergeldbezug nicht darstellbar. Die Bundesregierung solle auch aufgefordert werden, bei zukünftigen Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet seien und ein enger Austausch über die Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der Verwaltung unerlässlich sei.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – BAföG

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/04.html?nn=4352768&selectedTab=section-15

Kulturausschuss empfiehlt Billigung Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und das Gesetz somit zu billigen. Der Ausschuss empfiehlt auch, in einer begleitenden Entschließung auf verbleibende Schwachstellen des Gesetzes hinzuweisen. So sei beispielsweise ein Unterschied des Bedarfs bei BAföG-Bezug und bei Bürgergeldbezug nicht darstellbar. Die Bundesregierung solle auch aufgefordert werden, bei zukünftigen Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet seien und ein enger Austausch über die Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der Verwaltung unerlässlich sei.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Berufliche Bildung

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/03.html?selectedTab=section-17

Ausschüsse empfehlen Zustimmung Der federführende Ausschuss für Kulturfragen, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Begleitende Entschließung Der Innenausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen zugleich eine begleitende Entschließung. In dieser begrüßen sie unter anderem, dass der Bundestag die Anregung zur unteren Altersgrenze von 25 Jahren aufgegriffen hat. Kritisiert wird hingegen, dass der Vorschlag, zusätzlich zur Altersgrenze eine Berufserfahrung des Zweieinhalbfachen der Ausbildungszeit zu verlangen, nicht aufgegriffen wurde. Die Ausschüsse bekräftigen – wie in der Stellungnahme des Bundesrates im März gefordert, die Schaffung des Anspruchs auf ein Feststellungsverfahren um ein Jahr auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Da Verordnungen zur Durchführung des Gesetzes noch nicht existierten, sei der Anspruch auf Validierung anders nicht sicherzustellen. Zudem benötigten die zuständigen Stellen, die bisher keine Erfahrung mit solchen Validierungen hätten, eine ausreichende Vorbereitungszeit.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?nn=4352768&selectedTab=section-38

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?selectedTab=section-21

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?selectedTab=section-36

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?selectedTab=section-33

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?selectedTab=section-26

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?nn=4352768

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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