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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?nn=4352768&selectedTab=section-14

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?nn=4352768&selectedTab=section-5

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?selectedTab=section-23

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?selectedTab=section-8

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?selectedTab=section-29

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – BAföG

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/04.html?nn=4352768

Kulturausschuss empfiehlt Billigung Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und das Gesetz somit zu billigen. Der Ausschuss empfiehlt auch, in einer begleitenden Entschließung auf verbleibende Schwachstellen des Gesetzes hinzuweisen. So sei beispielsweise ein Unterschied des Bedarfs bei BAföG-Bezug und bei Bürgergeldbezug nicht darstellbar. Die Bundesregierung solle auch aufgefordert werden, bei zukünftigen Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet seien und ein enger Austausch über die Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der Verwaltung unerlässlich sei.
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Bundesrat – BundesratKOMPAKT – Düngegesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/01.html?nn=4352768&selectedTab=section-32

Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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Agrarausschuss empfiehlt Nichtzustimmung Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Zu Begründung führt er aus, die im Gesetz vorgesehene Novellierung der Stoffstrom- bzw. Nährstoffverordnung verzögere den Erlass der Monitoringverordnung, wodurch die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU steige. Die mit der Bilanzierung einhergehende Datenerhebung stelle einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und sei nicht erforderlich. Für den Fall der Zustimmung zum Gesetz empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat hilfsweise die Annahme einer Entschließung. In dieser fordert er, die weiteren Voraussetzungen für die Geltung des Verursacherprinzips zu schaffen, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zudem solle die Monitoringverordnung vorgelegt werden. Schließlich wird die Bundesregierung um eine bürokratiearme Ausgestaltung der noch erforderlichen Rechtsgrundlagen gebeten, um den Vollzugsaufwand für die Länder und den Erfüllungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu minimieren. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und zusätzlich die Entschließung zu fassen.
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