Allgemeine Hinweise | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/sepa/glaeubiger-identifikationsnummer/allgemeine-hinweise-602858
Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u. a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.
jeder Person oder Firma zugewiesen wird, die Geld per