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Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpIVergV) | Deutsche Bundesbank

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Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
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ZAG-Instituts-Eigenmittelverordnung (ZIEV) | Deutsche Bundesbank

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Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
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Anzeigenverordnung (AnzV) | Deutsche Bundesbank

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Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
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Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/rechtsgrundlagen/nationale-regelungen/institutsverguetungsverordnung-institutsvergv--639552

Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
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Sparkassengesetze | Deutsche Bundesbank

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Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
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Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) | Deutsche Bundesbank

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Kreditwesengesetz (KWG) | Deutsche Bundesbank

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Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV) | Deutsche Bundesbank

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Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
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