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Makroprudenzielle Überwachung durch den Ausschuss für Finanzstabilität | Deutsche Bundesbank

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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Überwachung der Finanzstabilität zum Jahresbeginn 2013 hat die makroprudenzielle Überwachung in Deutschland eine gesetzliche Grundlage erhalten. Zentrales Gremium der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland ist der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS).
Schnittstelle zur makroprudenziellen Aufsicht in Europa

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