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Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung – P2 | Bezirksregierung Düsseldorf

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Der Zweite Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren (= acht Semester) abgelegt werden.
Gesundheitsfachberufe (PuG) Landesprüfungsamt für