Anerkennung der Berufsbezeichnung „Ingenieur / Ingenieurin“ | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/themen/kommunales/handel-handwerk-gewerbe/anerkennung-der-berufsbezeichnung-ingenieur-ingenieurin
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ durch gesetzliche Regelungen der Bundesländer geschützt. Die Führung der Berufsbezeichnung ist eine Form der
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