Dein Suchergebnis zum Thema: Bonn

Landesprüfungsamt – Zahnärztliche Prüfung | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Gesundheit-Soziales/Landespruefungsamt-fuer-Medizin-Psychotherapie-und-Pharmazie-5

Durch das Inkrafttreten der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) wird das Landesprüfungsamt ab Sommer 2023 den Ersten Abschnitt der Zahnmedizinischen Prüfung für Studierende nach neuem Recht organisieren
Universitäten Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Landesprüfungsamt – Ärztliche Prüfung | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-pharmazie-und-psychotherapie/landespruefungsamt-medizinische-pruefungen

Arzt/Ärztin [gr.: archíatros »Oberheilkundiger«], ist die Berufsbezeichnung für Personen, die nach einer wissenschaftlichen Ausbildung den Heilberuf ausüben und durch die Approbation zum Führen dieser Bezeichnung berechtigt sind.
Universitäten Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Planen & Bauen | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/planen-bauen

Juristen, Ingenieure, Stadtplaner und viele weitere Expertinnen und Experten bringen ihr Wissen ein. Eines der zentralen Steuerungsinstrumente ist dabei der Regionalplan, in welchem sich die Weichenstellungen des Regionalrates für die Flächen in seinem Planungsgebiet wiederfinden. Die Bauaufsicht und Bauleitplanung haben einzelne Objekte im Fokus, während bei der Bodenordnung vor allem die Flurbereinigung eine Rolle spielt.
Bucht, die von Aachen, Mönchengladbach, Köln und Bonn

Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung (Niederlegung) | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Planen-Bauen/Regionalplanung/Braunkohlenplanung/Aenderung-des-Braunkohlenplans-Garzweiler-II

Gemäß Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) ist der Braunkohlenausschuss zuständig für die Braunkohlenplanung in Nordrhein-Westfalen (§ 20 Abs. 1 LPLG NRW). Er trifft die sachlichen und
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