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Mindestinhalte der Konformitätserklärung nach Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/pharmaziewesen-arzneimittel-und-medizinprodukte/mindestinhalte-der-0

Die Konformitätserklärung nach Richtlinie 93/42/EWG muss mindestens die folgenden Inhalte enthalten: Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten die EG-Richtlinie(n) und deren
erklärt wird die Erklärung, dass der Hersteller die alleinige Verantwortung für die Ausstellung

Mindestinhalte der Konformitätserklärung nach Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/pharmaziewesen-arzneimittel-und-medizinprodukte/mindestinhalte-der

Die Konformitätserklärung nach Richtlinie 98/79/EWG muss mindestens die folgenden Inhalte enthalten: Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten die EG-Richtlinie(n) und deren
erklärt wird die Erklärung, dass der Hersteller die alleinige Verantwortung für die Ausstellung