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Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung – P2 | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-pharmazie-und-psychotherapie/landespruefungsamt-pharmazeutische-pruefung/p2-zweiter-abschnitt

Der Zweite Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren (= acht Semester) abgelegt werden.
Pharmazeutische Prüfung Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung – P2 Apotheker

Landesprüfungsamt – Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Gesundheit-Soziales/Landespruefungsamt-fuer-Medizin-Psychotherapie-und-Pharmazie-9

Das Landesprüfungsamt ist zuständig für die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen sowie für die Anrechnung von Studienzeiten auf das Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) oder der Approbationsordnung für Apotheker