Illegale Finanzströme – Definition und Ausmaß | BMZ https://www.bmz.de/de/themen/illegale-finanzstroeme/hintergrund-definition-98504
Für den Begriff „illegale Finanzströme“ (englisch: Illicit Financial Flows, IFF) gibt es keine einheitliche anerkannte Definition. Die Vereinten Nationen verstehen darunter grenzüberschreitende Finanzströme, die aufgrund ihrer Herkunft (zum Beispiel Korruption), der Art ihrer Übertragung (zum Beispiel Geldwäsche) oder ihrer Verwendung (zum Beispiel Terrorismusfinanzierung) illegal sind.
stellen eine globale und komplexe Herausforderung dar