Dein Suchergebnis zum Thema: Irak

BMZ sagt 623 Millionen Euro zur Unterstützung der Region zu | BMZ

https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/syrienkonferenz-bmz-zusage-623-millionen-euro-108778

Deutschland bleibt größter bilateraler Geber in der Syrienkrise. Bei der sechsten Brüsseler Syrienkonferenz machten Bundesentwicklungsministerium (BMZ) und Auswärtiges Amt heute eine gemeinsame mehrjährige Gesamtzusage in Höhe von insgesamt 1,05 Milliarden Euro.
Auch in den Nachbarländern Türkei, Libanon, Jordanien und Irak , in denen 5,7 Millionen

Gewalt verhindern, Betroffene unterstützen, Straflosigkeit beenden  | BMZ

https://www.bmz.de/de/themen/frauenrechte-und-gender/gewalt-gegen-frauen-und-maedchen

Geschlechtsbasierte Gewalt ist eine der schwerwiegendsten und am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Sie tritt in vielen Formen auf: Darunter fallen unter anderem Gewalt im sozialen Umfeld, sexualisierte Gewalt, aber auch schädliche Praktiken wie weibliche Genitalverstümmelung sowie Kinderheirat, Früh- und Zwangsverheiratung.
ausblenden Das UNHCR-Camp für syrische Flüchtlinge in der Autonomen Region Kurdistan im Irak

Die Fachkommission Fluchtursachen der Bundesregierung | BMZ

https://www.bmz.de/de/themen/fachkommission-fluchtursachen

Men­schen ver­las­sen ih­re Hei­mat, wenn sie dort Ge­fah­ren aus­ge­setzt sind oder wenn sie kei­ne po­si­ti­ven Zu­kunfts­per­spek­ti­ven für sich und ih­re Fa­mi­li­en se­hen. Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) sind weltweit rund 82 Mil­lio­nen Men­schen auf der Flucht vor Krieg oder po­li­ti­scher Ver­fol­gung.
Bildinformationen ausblenden Eine Frau steht in der zerstörten Altstadt von Mossul, Irak

Schutz vor allen Formen der Gewalt | BMZ

https://www.bmz.de/de/themen/kinderrechte/schutz-vor-allen-formen-der-gewalt

Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, so steht es in Artikel 19 der UN-Kinder­rechts­konvention. Mit der Rati­fi­zie­rung dieser Kon­ven­tion hat sich Deutsch­land dazu ver­pflichtet, alle geeigneten juristischen, sozialen und päda­go­gischen Maß­nahmen zu ergreifen, um Kinder vor jeglicher Form der Gewalt­anwendung, Miss­hand­lung und Ver­wahr­losung zu bewahren.
mehreren Mädchen im Flüchtlingscamp Kabarto 2 in Dohuk (Autonome Region Kurdistan, Irak