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BMUV: Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung

https://www.bmuv.de/themen/nukleare-sicherheit/zwischenlagerung/zwischenlager-fuer-radioaktive-abfaelle-mit-vernachlaessigbarer-waermeentwicklung

Radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken sind bis zu ihrer Verbringung in ein Endlager in Einrichtungen zwischenzulagern, die entsprechend dem Verursacherprinzip durch den Betreiber zu errichten und zu betreiben sind.
Für danach in Betrieb genommene oder noch in Betrieb