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BMUV: Artenschutz kann jeder leisten

https://www.bmuv.de/themen/artenschutz/artenschutz-durch-den-buerger/artenschutz-kann-jeder-leisten

Artenschutz beginnt im Alltag. Was und wie viel wir konsumieren hat Einfluss auf den Erhalt von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume: Nachhaltigkeitssiegel wie das FSC (Forest Stewardship Council) – Siegel für Holzprodukte oder das MSC (Marine Stewardship Council) – Siegel für Fischerei gewährleisten, dass die Produkte aus nachhaltiger Forstwirtschaft oder Fischerei stammen, beziehungsweise ohne Chemie und Gentechnik angebaut wurden.
Link Artenschutz kennt keine Grenzen externe Webseite

BMUV: Regionale Gehölze

https://www.bmuv.de/themen/artenschutz/nationaler-artenschutz/regionale-gehoelze

Um die regionale genetische Eigenart und Anpassungsfähigkeit einheimischer Pflanzen zu erhalten und zu fördern, hat der Gesetzgeber durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahr 2009 die Rechtsgrundlage verbessert. Nach § 40 Abs. 4 BNatSchG dürfen in der freien Natur nur Pflanzen oder Saatgut ausgebracht werden, deren genetischer Ursprung in der entsprechenden Region liegt.
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