BMUV: Altöl – Gesetzgebung https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/altoel/altoel-gesetzgebung
Seit Ende 1987 gibt es die Altölverordnung. Danach dürfen Öle für Maschinen, Motore, Turbinen u.ä. nur an den Endverbraucher abgegeben werden, wenn sie auf der Verpackung den Hinweis enthalten, dass das Öl nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle zu bringen ist.
hochbelasteten Altölen stellt dies, die beste Umweltoption dar